Ebayer aufgepasst!

Bis spätestens Ende März 2024 sind Online-Verkaufsplattformen wie Ebay verpflichtet, die Daten über Verkäufe von Privatpersonen aus dem Jahr 2023 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiterzugeben. Wer intensiv verkauft, kann mit Nachzahlungen in gleich drei Steuerarten rechnen.
Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts seit 1. Januar 2024

STEUERTIPP. Typische Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit: