Franchise-Tipp: 30 Standorte in fünf Jahren

Ein Business-Netzwerk ist angewiesen auf Wachstum. Genauso aber sind Qualität, eine starke und klar definierte Marke sowie standardisierte Strukturen wichtig, um den Mitgliedern die Vorteile zu bringen, für die das Netzwerk steht. Das Business-Netzwerk WECON hat beide Ansprüche mit der Lösung Franchise gemeistert. In nur fünf Jahre sind über 30 Standorte entstanden.
Marketingtipp: Rebranding: Kein Facelift, sondern strategische Neupositionierung

Viele Unternehmen verstehen Rebranding noch immer als kosmetische Maßnahme: neues Logo, moderne Farben, frische Website. Doch genau hier liegt der entscheidende Denkfehler. Professionelles Rebranding ist kein Designprojekt – es ist ein tiefgreifender strategischer Prozess, der über die Zukunftsfähigkeit einer Marke entscheidet.
Marketingtipp: Der künstliche Kollege ist da

Seit zweieinhalb Jahren ist Künstliche Intelligenz ein heißdiskutiertes Thema – vor allem wenn es um Effizienz und Produktivitätssteigerung geht. Vor wenigen Wochen wurde jetzt, fast unbemerkt von Unternehmern und Marketingexperten, ein Meilenstein erreicht: KI-Agenten können ab sofort Fleißarbeiten übernehmen. Sie werden die Funktionalität von Unternehmen vollkommen verändern. Sagt der Bergisch Gladbacher KI-Experte Daniel Doege von AGENTICAL
Steuertipp: Neue Maßstäbe für die Abschreibung von Gebäuden

Die steuerliche Abschreibung von Gebäuden spielt für Eigentümer und Investoren eine zentrale Rolle. Sie beeinflusst unmittelbar die laufende Steuerlast und hat damit erhebliche Auswirkungen auf den Cash-Flow eines Objektes. Die für die Höhe der Abschreibung maßgebende Nutzungsdauer kann bei der Anschaffung einer Immobilie bestimmt werden. Technische, wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen können dafür sprechen, dass ein Gebäude objektiv voraussichtlich weniger lang genutzt werden kann, als nach den pauschalen amtlichen AfA-Tabellen unterstellt wird.
Rechtstipp: Abwehrstrategie für Arbeitgeber bei häufigen Kurzerkrankungen

Es soll Mitarbeitende geben, die sich durch die Angabe wechselnder Erkrankungen Entgeltfortzahlungsansprüche über sechs Wochen hinaus verschaffen wollen. Wie kann ein Arbeitgeber bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit oder bei Zweifel, ob tatsächlich – wieder – eine neue Erkrankung vorliegt, reagieren?