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Die Kasse der Kreativen

15. September 2025
Die Kasse der Kreativen

Wer freiberufliche Werbeleute, Texter oder Grafiker engagiert, sollte die Künstlersozialkasse (KSK) kennen. Sie verlangt zurzeit 5 Prozent Abgabe für Aufträge, die an freie Kreative vergeben werden. Und das hat natürlich einen Grund:

Von Klaus Pehle

 

Was hat ein Handwerksbetrieb mit der Künstlersozialkasse (KSK) zu tun? Die meisten werden sich wahrscheinlich fragen, was die KSK überhaupt ist, obwohl jedes Unternehmen, jede oder jeder Unternehmerin und Unternehmer schnell dazu verpflichtet sein kann, Abgaben an die KSK zu entrichten.

 

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Handwerksbetrieb beauftragt eine freiberufliche Grafikerin mit der Gestaltung neuer Flyer und Visitenkarten, ein selbstständiger Texter schreibt Inhalte für die Website des Unternehmens. Für beide Leistungen zahlt der Handwerker zusammen 2.500 Euro. Damit muss der Betrieb auf die Gesamtsumme die Künstlersozialabgabe entrichten. Bei einem Abgabesatz von aktuell 5,0 Prozent ergibt das 125 Euro, die an die KSK abzuführen sind.

Unternehmen, die kreative Leistungen einkaufen – sei es für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit oder künstlerische Projekte – sollten ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse (KSK) genau kennen. Denn die Künstlersozialabgabe ist eine gesetzlich geregelte Pflicht, die schnell erhebliche Nachzahlungen nach sich ziehen kann – wenn sie übersehen wird.

 

Die Abgabe funktioniert wie ein „Quasi-Arbeitgeberanteil“:

Kreative, die über die KSK versichert sind, zahlen 50 Prozent ihrer Sozialabgaben wie ein angestellter Arbeitnehmender, die andere Hälfte übernehmen der Bund (20 Prozent) und die beauftragenden Unternehmen (30 Prozent). Dafür zahlen Unternehmen für Aufträge an selbstständige Künstlerinnen, Designer, Fotografen, Texter oder Publizisten einen bestimmten Prozentsatz zusätzlich an die KSK. Für das Jahr 2025 beträgt der Abgabesatz 5,0 Prozent des gezahlten Honorars. Abgabepflichtig sind sämtliche Entgelte einschließlich Nebenkosten, sofern diese nicht ausdrücklich steuerfrei sind. Unerheblich ist, ob der beauftragte Kreative selbst über die KSK versichert ist.

 

Es gibt allerdings eine Grenze:

Wer im Jahr 2025 nicht mehr als 700 Euro, ab 2026 nicht mehr als 1.000 Euro an selbstständige Kreative zahlt, muss die Abgabe nicht zahlen. Wer aber freiberufliche oder selbstständige Kreative beschäftigt, sollte den Online-Erhebungsbogen der KSK ausfüllen. Sonst schätzt gegebenenfalls die KSK die Höhe der Abgabe. Und das kann teurer werden als die 5 Prozent.

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