Experte – Immobilientipp

Was sind die Voraussetzungen?

17. Mai 2025
Immobilientipp von Ute Hasselblatt

Immobilientipp. Was sind die Voraussetzungen?

Von Ute Hasselblatt

 

Mir ist wegen Eigenbedarfs gekündigt worden.“ In drei Monaten muss ich hier raus – so oder so ähnlich reagieren viele Mieter auf die Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters. Dabei kennen viele Mieter gar nicht die Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit der Vermieter dieses Recht auch wirklich durchsetzen kann.

Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass der Vermieter die Wohnung für sich, seine nächsten Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Bei Eigentümergemeinschaften reicht es aus, wenn der Eigenbedarf bei einem der Eigentümer besteht. Im Kündigungsschreiben muss genau dargestellt sein, für welches Familienmitglied und aus welchem Grund konkret für diese Wohnung Eigenbedarf angemeldet wird. Ist der Vermieter Eigentümer noch weiterer Wohnungen, könnten ja auch diese in Betracht kommen. Es muss außerdem garantiert sein, dass die Wohnung weiterhin – zumindest überwiegend – zu Wohnzwecken genutzt wird.

Auch bei einer Eigenbedarfskündigung sind je nach Mietdauer die unterschiedlichen Kündigungsfristen zu beachten: drei Monate bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei einer Mietdauer von bis zu acht Jahren und neun Monate bei einer Mietdauer von mehr als acht Jahren.

Wichtig zu wissen: verkauft Ihr Vermieter die von Ihnen angemietete Immobilie, so tritt der neue Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Denn in § 566 BGB ist festgehalten: Kauf bricht Miete nicht.

 

www.immobilien-hamacher.de

www.immobilienverwaltung-maskus.de

TechnologiePark in Moitzfeld, Bergisch Gladbach

30 Jahre TechnologiePark: Von der Vision zum realen Zukunftsstandort

Vor 30 Jahren hatte man beim Rheinisch-Bergischen Kreis die Vision, das ehemalige Interatom-Areal in Bergisch Gladbach-Moitzfeld zu einem Zentrum für Technologie, Innovation und Neugründungen von Unternehmen zu machen. Mit der Unterstützung und Begleitung durch das Rheinisch-Bergische TechnologieZentrum und durch die Rheinisch-Bergische Wirtschaftsförderung sind hier zahlreiche Unternehmen erfolgreich gegründet worden, die

Arbeiten in angenehmer Umgebung: Das zeichnet den Rheinisch-Bergischen Kreis als Wirtschaftsstandort aus.

50 Jahre Rheinisch-Bergischer Kreis: Wirtschaften zwischen Wupper und Agger

Der aktuelle Rheinisch-Bergische Kreis hat sich in den fünf Jahrzehnten seines Bestehens als eine der wirtschaftlich stabilsten Regionen im Rheinland entwickelt. Zwischen der Millionen-Metropole Köln im Westen und dem Oberbergischen im Osten vereint der Kreis städtische Dynamik und ländliche Lebensqualität.

Weitere Specials

Hochzeit

Wo kann man sich standesamtlich trauen lassen, wo kann man so richtig schön feiern, welche Blumen sind in und wo kann man die schönsten Flitterwochen verbringen?

Gesundheit

Geballtes Gesundheits-Know-how zu Themen wie Wellness, Allergien, gesund im Alter und mehr – lokale Akteure geben Tipps.

Unterwegs

Aktiv in den Sommer: Tipps und Tricks für Outdoor-Aktivitäten in Bergisch Gladbach und Umgebung, aber auch Alternativen für die schlechteren Tage.

Kuckelberg Medien GmbH & Co. KG
Hermann-Löns-Straße 79-81
51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 28 28 28