Mehr Ergebnisse ...

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

Experte – Steuertipp

Nachfolgesuche: Schenkung von Gesellschaftsanteilen an Mitarbeiter kein steuerpflichtiger Arbeitslohn

15. September 2025
Steuertipp von Lars Helbig

In der Unternehmensnachfolge besteht eine wichtige Gestaltungsoption regelmäßig in der Übertragung von Unternehmensanteilen an leitende Mitarbeiter. Nicht immer ist dabei die Zahlung eines marktgerechten Kaufpreises umsetzbar.

Von Lars Helbig

 

Wird ein Mitarbeiter durch die unentgeltliche Schenkung von Gesellschaftsanteilen zum Mitgesellschafter, stellt sich sofort die Frage, ob diese Anteilsübertragung als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu beurteilen ist. Käme es zur Lohnbesteuerung des tatsächlichen Anteilswerts, würde vielen Mitarbeitern – besonders in erfolgreichen Unternehmen mit hohem Unternehmenswert – eine kaum finanzierbare Steuerlast auferlegt, die das gesamte Nachfolgekonzept zum Scheitern bringen könnte.

BFH schafft Klarheit im Nachfolgefall
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20. November 2024 (Az. VI R 21/22) entschieden, dass die schenkweise Übertragung von GmbH-Anteilen an leitende Angestellte zur Sicherung der Unternehmensnachfolge nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Entscheidend ist, dass der Anteilserwerb nicht als Vergütung für geleistete oder künftige Arbeit erfolgt, sondern auf einer eigenständigen „Sonderrechtsbeziehung“ beruht – in diesem Fall der Nachfolgeregelung.

Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt den Wert der verschenkten Anteile als geldwerten Vorteil versteuert. Der BFH widersprach: Das klare Motiv der geregelten Nachfolge nahm der Anteilsübertragung den Entlohnungscharakter. Die Einräumung einer Sperrminorität von über 25 Prozent der Anteile zugunsten der Mitarbeiter, während der nicht aktive Sohn unter 75 Prozent blieb, wertete das Gericht als deutliches Indiz für eine reine Nachfolgelösung. Außerdem war die Übertragung unwiderruflich. Selbst ein späteres Ausscheiden der Mitarbeiter hätte daran nichts geändert.

Das Bundesfinanzministerium hat das BFH-Urteil inzwischen als allgemein gültig erklärt. Damit steht fest: Erfolgt die Beteiligung von Mitarbeitern erkennbar ausschließlich zur Unternehmensnachfolge, liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Schenkungsteuerliche Vergünstigungen nutzen
Bei einer Unternehmensübergabe sollten auch die erb- und schenkungsteuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen im Blick bleiben. Nach §§ 13a und 13b ErbStG kann die Übertragung von Betriebsvermögen weitgehend steuerbegünstigt erfolgen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wesentlich ist beispielsweise, dass der Schenker vor der Übertragung mindestens 25 Prozent der Gesellschaftsanteile hält (§ 13b Abs. 3 ErbStG), damit die Verschonungsregeln greifen. Für die beschenkten Mitarbeiter gibt es hingegen keine Mindestbeteiligungsquote.

Was bedeutet das für Ihre Nachfolgeplanung?
Das BFH-Urteil eröffnet Unternehmern ohne familiären Nachfolger neue Möglichkeiten. Sie können verdiente Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen, ohne dass diesen daraus ein lohnsteuerlicher Nachteil entsteht, vorausgesetzt, die Übertragung wird klar als Nachfolgelösung und nicht als Entlohnung ausgestaltet. Wichtig ist eine sorgfältige Planung, um die Lohnsteuerfreiheit und die Schenkungsteuer-Verschonung optimal zu nutzen.

 

www.schmitzpartner.de

Weitere Steuertipps

Alle Expertentipps

Expertentipps von Rechtsanwälten zu Themen wie Überstundenzuschläge, Kündigungsschutz, Mitarbeiterbindung, Dienstwagennutzung und vieles mehr.

Experten beleuchten wichtige steuerliche Änderungen für Arbeitgeber und Unternehmen wie Gewerbesteuer, E-Mobilität-Förderung, Vermögenssteuer und mehr.

Mehrere Standorte mithilfe eines Franchises eröffnen: die Vorteile, wie diese Expansion gelingen kann und Best Practice-Beispiele von Experten zusammengefasst. 

Wie entwickeln sich die Preise für alternative Energien? Welche Lösungen lohnen sich für Unternehmen? Welche Möglichkeiten gibt es bezüglich Brandschutz und Cybersecurity für die modernen Optionen?

Eine starke Marke entwickeln, rebranden oder Marketing clever per Zusammenarbeit mit KI-Agenten modernisieren: hier geben Experten Tipps die vielfältigen Möglichkeiten auszuschöpfen und zu meistern.

In Zeiten moderner KI-Modelle sollte der Fokus von Unternehmen stets auch
auf Cybersecurity und Datenschutz liegen. Experten geben Tipps zu aktuellen
Bedrohungen und Veränderungen.

Steigende Kosten, volatile Märkte und unvorhersehbare Dynamiken: Die momentane Wirtschaftslage fordert Unternehmen mehr denn je. Experten geben hier Einschätzungen zu aktuellen Entwicklungen.

Inflation, Zinspolitik und globale Lieferketten: wer diese Dynamiken versteht, kann strategisch kluge Entscheidungen treffen. Experten geben hier Einblicke in die Trends der aktuellen Wirtschaftslage.

Aktuelle Beiträge

[sp_news design="design-21" grid="3" show_author="false" show_category_name="false" read_more_text="Weiterlesen" limit="6" category="878" pagination="false"]

Kuckelberg Medien GmbH & Co. KG
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 28 28 28