Experte – Steuertipp

Steuerthemen im Koalitionsvertrag

2. Juni 2025
Steuertipp von Claudia Rottländer

Die künftige Bundesregierung verzichtet im Koalitionsvertrag auf eine Erhöhung des einkommensteuerlichen Spitzensteuersatzes. Dagegen bleibt der derzeitige Solidaritätszuschlag erhalten. Erhöhungen bei der Erbschaftsteuer, die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer sowie die Abschaffung der Steuerfreiheit der Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen nach Ablauf von zehn Jahren finden sich nicht im Koalitionsvertrag.

Von Claudia Rottländer

Unternehmenssteuerreform „Light & Late“

Zwar soll der Körperschaftsteuersatz von derzeit 15 Prozent in fünf Schritten von jeweils einem Prozent auf zehn Prozent reduziert werden. Doch diese Reduzierungen beginnen erst zum 1. Januar 2028 und sollen erst im Jahr 2032 abgeschlossen sein.

Bei einem beispielhaft unterstellten GewSt-Hebesatz von 400 Prozent ergeben sich in den Jahren 2025 bis 2032 die in der Tabelle unten aufgeführten Steuerbelastungen.

Sofortige Verbesserungen sollen Unternehmen durch die Einführung einer degressiven AfA von 30 Prozent auf „Ausrüstungsinvestitionen“ für die Jahre 2025, 2026 und 2027 erhalten (Investitions-Booster). Klarheit wird erst der Gesetzentwurf bringen, ob hier wie bisher alle beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagenvermögens in den Anwendungsbereich fallen oder nur bestimmte Wirtschaftsgüter.

Bei der Gewerbesteuer wird der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von bisher 200 Prozent auf 280 Prozent erhöht.

In der Gastronomie soll dauerhaft der USt-Satz für Speisen auf 7 Prozent reduziert werden.

Bei der Einfuhrumsatzsteuer soll auf ein Verrechnungsmodell umgestellt werden.

Steuertipp Dornbach Tabelle Gewerbesteuer

Förderung der Elektro-Mobilität

  • Erhöhung des Bruttolistenpreises von Elektroautos auf 100.000 Euro, bis zu dem die 0,25-Prozent-Regelung im Rahmen der Dienstwagen-Besteuerung angewendet werden kann
  • Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
  • Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035
  • Förderung von Plug-In-Hybrid-Technologie (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range-Extender (EREV) und entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene
  • Befreiung emissionsfreier LKWs von der Mautpflicht über das Jahr 2026 hinaus

 

Themen für Arbeitnehmer

  • Steuerfreiheit von Gehältern bis 2.000 Euro im Monat für Arbeitnehmer, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten (Aktiv-Rente)
  • Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen
  • Steuerliche Begünstigung für vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlte Prämien zur dauerhaften Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf an Tarifverträgen orientierte Vollzeit
    Ab dem 1. Januar 2026 soll die
  • Pendlerpauschale 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer betragen.

 

www.dornbach.de

Weitere Expertentipps

Franchise-Tipp von Christian Becker

Franchise-Tipp: 30 Standorte in fünf Jahren

Ein Business-Netzwerk ist angewiesen auf Wachstum. Genauso aber sind Qualität, eine starke und klar definierte Marke sowie standardisierte Strukturen wichtig, um den Mitgliedern die Vorteile zu bringen, für die das Netzwerk steht. Das Business-Netzwerk WECON hat beide Ansprüche mit der Lösung Franchise gemeistert. In nur fünf Jahre sind über 30

Marketingtipp von Thomas Tornatzky

Marketingtipp: Rebranding: Kein Facelift, sondern strategische Neupositionierung

Viele Unternehmen verstehen Rebranding noch immer als kosmetische Maßnahme: neues Logo, moderne Farben, frische Website. Doch genau hier liegt der entscheidende Denkfehler. Professionelles Rebranding ist kein Designprojekt – es ist ein tiefgreifender strategischer Prozess, der über die Zukunftsfähigkeit einer Marke entscheidet.

Marketingtipp von Daniel Doege

Marketingtipp: Der künstliche Kollege ist da

Seit zweieinhalb Jahren ist Künstliche Intelligenz ein heißdiskutiertes Thema – vor allem wenn es um Effizienz und Produktivitätssteigerung geht. Vor wenigen Wochen wurde jetzt, fast unbemerkt von Unternehmern und Marketingexperten, ein Meilenstein erreicht: KI-Agenten können ab sofort Fleißarbeiten übernehmen. Sie werden die Funktionalität von Unternehmen vollkommen verändern. Sagt der Bergisch

Steuertipp von Lars Helbig

Steuertipp: Neue Maßstäbe für die Abschreibung von Gebäuden

Die steuerliche Abschreibung von Gebäuden spielt für Eigentümer und Investoren eine zentrale Rolle. Sie beeinflusst unmittelbar die laufende Steuerlast und hat damit erhebliche Auswirkungen auf den Cash-Flow eines Objektes. Die für die Höhe der Abschreibung maßgebende Nutzungsdauer kann bei der Anschaffung einer Immobilie bestimmt werden. Technische, wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen

Kuckelberg Medien GmbH & Co. KG
Hermann-Löns-Straße 79-81
51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202 28 28 28