Steuertipp: Steuerthemen im Koalitionsvertrag

Die künftige Bundesregierung verzichtet im Koalitionsvertrag auf eine Erhöhung des einkommensteuerlichen Spitzensteuersatzes. Dagegen bleibt der derzeitige Solidaritätszuschlag erhalten. Erhöhungen bei der Erbschaftsteuer, die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer sowie die Abschaffung der Steuerfreiheit der Veräußerung von Grundstücken im Privatvermögen nach Ablauf von zehn Jahren finden sich nicht im Koalitionsvertrag.